Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sämtliche Lieferungen (insbesondere Montage) durch EUROFENSTER werden ausschließlich zu diesen Bedingungen erbracht, die durch jede vertragliche Erklärung oder Handlung des Kunden (Bestellung, Warenannahme, etc.) für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen anerkannt werden. Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn EUROFENSTER diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Alle Angebote und Preise sind freibleibend bis zur Übersendung der Auftragsbestätigung durch EUROFENSTER und gelten maximal 3 Monate. Alle, auch die durch die Mitarbeiter von EUROFENSTER abgegebenen Erklärungen, sowie Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch EUROFENSTER, um verbindlich zu werden. Die Preise der angebotenen Waren verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und sonstige öffentlichen Abgaben und Gebühren, ohne Versicherung, ohne Nebenkosten ab Bereitstellung zur Abholung und im Zweifel ohne Montage. In dem von EUROFENSTER erstellten Angebot ist die Mehrwertsteuer in der Gesamtsumme eingerechnet. Zusätzlich wird der Betrag der Mehrwertsteuer extra gelistet.
- Nach Auftragserteilung ist eine Anzahlung von mindestens 50% der Auftragssumme bar oder mittels Überweisung auf ein von EUROFENSTER bekannt gegebenes Konto zu leisten. Bei Erhalt der gelieferten Waren ist der Restbetrag ausdrücklich in bar zu leisten. Bei Aufträgen mit Montage wird die erbrachte Leistung nach Baufortschritt mit Teilrechnungen verrechnet und ist auf ein von EUROFENSTER bekannt gegebenes Konto zu leisten. Die Begleichung des Rechnungsbetrages mittels Wechsel und Schecks wird nicht akzeptiert. Vor gänzlicher Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist EUROFENSTER zu keiner weiteren Lieferung oder Leistung aus irgendeinem laufenden Vertrag gegenüber dem Kunden verpflichtet.
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller finanzieller Verpflichtungen seitens des Kunden samt Zinsen und allfälligen Einbringungskosten bleibt EUROFENSTER Eigentümer aller Waren, wobei der Eigentumsvorbehalt an bezahlten Waren als Sicherungsmittel bis zur Bezahlung sämtlicher anderer Forderungen von EUROFENSTER aufrecht bleibt. Auch bei Einbau der Waren in unbeweglichen Sachen bleibt der Eigentumsvorbehalt jedenfalls an den leicht abnehmbaren Teilen wie Fensterflügel und Türblättern etc. aufrecht.
- Zusätzliche Arbeiten, die bei der Angebotserstellung bzw. bei der Naturmaßabnahme nicht ersichtlich sind, müssen extra beauftragt werden. Diese Mehrarbeiten, wie zusätzliche Verputz- oder Verkleidungsarbeiten etc. ) werden nachträglich nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
- EUROFENSTER ist bemüht die Lieferfristen einzuhalten. Teillieferungen sind zulässig. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferzeiten ist, dass der Kunde alle für die Durchführung erforderlichen Angaben macht. Erfüllt der Kunde seine Vertragsverpflichtungen, insbesondere seine Zahlungsbedingungen nicht, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend, bis diese Verpflichtungen erfüllt sind. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen EUROFENSTER, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen. Der Kunde kann von EUROFENSTER die Erklärung abverlangen, ob EUROFENSTER vom Vertrag zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern will. Erklärt sich EUROFENSTER nicht einverstanden, so kann der Kunde zurücktreten. Fixgeschäfte können nicht vereinbart werden.
Beanstandungen der gelieferten Waren sind längstens innerhalb von 3 Tagen nach deren Empfang schriftlich mitzuteilen. Mündliche oder telefonische Beanstandungen gelten als nicht erklärt. Bei berechtigten Beanstandungen hat EUROFENSTER das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware. Der Besteller verzichtet ausdrücklich auf den ihm gewährleistungsrechtlich zustehenden Rückgriff, unbeschadet ob die Gewährleistungsfrist noch offen oder schon abgelaufen ist. Bei etwaigen Transportschäden (Bahn, Post, Spedition) ist vom Kunden sofort ein Schadensprotokoll auszustellen.
Für alle Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort A-1200 Wien, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsmäßig an einem anderen Ort erfolgt. Für alle zwischen EUROFENSTER und dem Kunden entstehenden Rechtsstreitigkeiten, über das Zustandekommen eines Vertrags und die Anwendbarkeit der gegenständlichen Bedingungen, ist das sachlich zuständige Gericht in A-1200 Wien zuständig. EUROFENSTER kann auch das für den Kunden örtlich zuständige Gericht anrufen.