Holen Sie sich bis zu 1.500 Euro zurück!
Die Stadt Wien unterstützt die nachträgliche Montage von außenliegenden Sonnenschutzsystemen. Als zertifizierter Fachbetrieb begleitet Eurofenster Sie von der Auswahl des passenden Systems bis zur fachgerechten Montage, damit Sie von der staatlichen Förderung profitieren können.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die nachträgliche Montage von Rollläden, Jalousien und Fassadenmarkisen an mehrstöckigen Wohngebäuden (mit mindestens 3 Wohneinheiten). Dies gilt für Gemeindebauten, geförderte Wohnungen sowie frei finanzierte Bauten.
Die Förderhöhe:
Sie erhalten einmalig einen Zuschuss von 50 % der nachgewiesenen Kosten, jedoch maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit.
Ihre Vorteile mit Eurofenster
Um die Förderung zu erhalten, ist die Montage durch eine Fachfirma zwingend vorgeschrieben. Eigenleistungen werden nicht gefördert.
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Qualitätsnachweis inklusive: Besonders bei Fassadenmarkisen fordert die Stadt Wien einen strengen Nachweis über den Gesamtenergiedurchlassgrad (gtot > 0,14). Als Eurofenster verfügen wir selbstverständlich über alle erforderlichen Qualitätsnachweise unserer Hersteller, damit Ihr Antrag reibungslos genehmigt wird.
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Technische Dokumentation: Wir stellen sicher, dass Ihre Rechnung alle erforderlichen Details für die MA 50 enthält.
Voraussetzungen für den Antrag
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Hauptwohnsitz: Die Wohnung muss Ihr Hauptwohnsitz sein.
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Gebäudetyp: Mehrstöckige Wohngebäude (mind. 3 Wohnungen). Nicht gefördert werden Eigenheime, Kleingartenhäuser oder Reihenhäuser.
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Verglasung: Die Fenster müssen über eine Mehrfachverglasung oder als Kastenfenster ausgeführt sein.
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Frist: Das Rechnungsdatum darf bei Antragstellung höchstens 6 Monate zurückliegen.
Erforderliche Unterlagen
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Zustimmungserklärung: Von den Hauseigentümer*innen, der Hausverwaltung oder bei Eigentumswohnungen ein Auszug aus dem Grundbuch.
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Rechnung: Ausgestellt auf den/die Förderungswerber*in.
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Schutzzonen: Liegt das Gebäude in einer Schutzzonen, ist eine Bewilligung der Baupolizei notwendig (Infos zum Verfahren).
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Qualitätsnachweis: (Bei Fassadenmarkisen) – diesen erhalten Sie direkt von uns.
Verfahrensablauf & Einreichung
Der Antrag wird online gestellt und von der Abteilung Wohnbauförderung (MA 50) sowie der Technischen Stadterneuerung (MA 25) geprüft.
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Online-Antrag: Hier direkt zum Förderungsantrag der Stadt Wien
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Persönliche Beratung der Stadt: Online-Terminreservierung Infopoint
Zuständige Stelle:
Magistratsabteilung 50 – Wohnungsverbesserung
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Wichtige Hinweise
- Kein Rechtsanspruch: Die Auszahlung erfolgt im Rahmen des vorhandenen Budgets.
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Ausschluss: Gelenksmarkisen, die im geschlossenen Zustand nicht parallel zur Glasfläche liegen, werden nicht gefördert.
Sie haben Fragen zur technischen Umsetzung oder benötigen ein Angebot für Ihren Förderantrag?
Kontaktieren Sie das Team von Eurofenster – wir helfen Ihnen gerne weiter!
oder konfigurieren Sie Ihre Produkte schnell und bequem mit unserem Preisrechner:
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